Mit ESTA in die USA: Alle Informationen für Reisende auf einen Blick

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Wer in die USA einreisen möchte, muss dafür einen ESTA Antrag ausfüllen. In diesem Beitrag erhalten Sie alle Informationen zu ESTA und wichtigsten Fragestellungen auf einen Blick.

Was ist ESTA USA?

Für die Einreise in die USA benötigen Reisende einen gültigen Reisepass und ein Visum. Ein Visa-Antrag kann sich jedoch recht zeitaufwendig gestalten und ist mit Bürokratie verbunden. Wer sich nicht länger als neunzig Tage in den USA aufhält, kann eine einfache Genehmigung in Form eines ESTA-Antrages zur Einreise ausfüllen und bei den zuständigen Behörden einreichen.

Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization. Es handelt sich um ein elektronisches System, über das die Einreisegenehmigung beantragt wird. Zuständig sind das Ministerium für Innere Sicherheit und die Zollbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika. Durch ESTA wird sichergestellt, dass die Einreisenden kein Sicherheitsrisiko darstellen. Aufgrund der Terrorgefahr sind die Einreisebestimmungen seit 2009 deutlich erhöht worden. Für den ESTA-Antrag werden biografische Daten der Reisenden benötigt, mit den geprüft wird, ob die Antragsteller Mitglied eines am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmenden Staates sind. Staaten, die diesem Programm angeschlossen sind, ermöglichen ihren Bürgern eine visafreie Einreise in die USA.

Teilnehmer dieses Programms sind die meisten europäische Staaten, darunter auch Deutschland. Weitere Teilnehmer sind einige asiatische Staaten sowie einige Länder Ozeaniens. Das 2008 eingeführte VWP-Programm untersteht dem Ministerium für Innere Sicherheit. Die Einholung dieser Genehmigung, die eine vereinfachte Einreise in die USA ermöglicht, ist seit 2009 Pflicht.

Was kostet ESTA?

Die Kosten für den ESTA-Antrag betragen 14 US-Dollar.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Die Reisenden müssen in Besitz eines für die gesamte Reisedauer gültigen Reisepasses sein und Angehörige eines VWP-Staates sein. Reisepässe für Kinder müssen vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt beziehungsweise verlängert worden sein. Für alle nach diesem Datum ausgestellten Kinderpässe ist die ESTA-Einreisegenehmigung nicht möglich und ein Visum erforderlich. Diese Vorschriften gelten auch für vorläufige Reisepässe, Reiseausweise, Kinderausweise und Pässe für ausländische Staatsangehörige.

Dauer

Mit der ESTA-Einreisegenehmigung beträgt die Aufenthaltsdauer in den USA maximal neunzig Tage. Der Antrag wird bewilligt, wenn kein aktuell gültiges Visum vorliegt, der Zweck der Reise geschäftlicher oder touristischer Natur ist und ein Rückfahrt- beziehungsweise Weiterreiseticket vorliegt. Weiterreisetickets dürfen jedoch nicht in der Karibik, Kanada oder Mexiko enden. Eine Einreise oder ein Aufenthalt im Iran, Irak, Jemen, in Syrien, Somalia oder Libyen darf zuvor nicht erfolgt sein. Auch eine zweite Staatsangehörigkeit dieser Länder darf nicht vorliegen. Der Reisende muss durch eine Kreditkarte nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt während der Aufenthaltsdauer selbst bestreiten kann. Akzeptiert werden American Express, Visa, Master Card, Diners Club und JBC.

Gültigkeit

Der gestellte und genehmigte Antrag ist für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, ganz gleich, welche Reise geplant ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist ein erneuter ESTA-Antrag zu stellen.

Wie lange vorher muss der ESTA-Antrag gestellt werden?

Der ESTA-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor dem Abflug gestellt werden. Damit jedoch alles glattläuft und eventuelle Fehler berichtigt werden können, sollten Reisende den ESTA-Antrag jedoch wesentlich früher ausfüllen und zur Genehmigung an die zuständige Behörde schicken.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Das Ausfüllen des Online-Formulars dauert etwa zwanzig Minuten. Der Antragsteller macht Angaben zu seiner Person wie Name, Geschlecht, Wohnort, Kontaktadresse, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum.

Zuerst muss der Antragsteller einer Verzichterklärung zustimmen, mit der er garantiert, dass alle im Antrag aufgeführten Daten der Wahrheit entsprechen. Ferner muss der Reisende bestätigen, dass keine ausländischen Informationsmedien repräsentiert werden. Eine Schule darf nicht besucht und natürlich keine Schwarzarbeit verrichtet werden. Ferner muss der Tourist bestätigen, dass er sich nicht um eine Einbürgerung bewerben und die Reise termingerecht mit Ablauf der ESTA-Einreisegenehmigung beenden wird. Jede Zuwiderhandlung führt zur Ausweisung. Eine Bewilligung zur Abbuchung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 14 US-Dollar ist zu erteilen.

Antragsinformationen

Nun füllt der Antragsteller alle Informationen zu seiner Person aus. Alle mit einem roten Asterisk (*) sind zwingend auszufüllen. Umlaute mit ä, ö und ü sind mit ae, oe und ue auszuschreiben. Anschließend ist die Passnummer einzutragen, wobei darauf zu achten werde muss, dass die Zahl 0 und der Buchstabe O nicht zu verwechseln ist. Bei der nationalen Identitätsnummer tragen deutsche Staatsangehörige „unknown“ ein, da Deutschland keine Identitätsnummer hat.

Arbeitnehmer tragen den Namen des aktuellen oder letzten Arbeitgebers ein, Hausfrauen/Hausmänner Homemaker, betreuende Elternteile Stay At Home Parent. Studenten nutzen die Bezeichnung Student und Selbständige Self-Employed. Wer keinen Arbeitgeber hat und nicht in die zuvor genannten Kategorien passt, trägt Begriffe ein, die den aktuellen Status beschreiben, zum Beispiel Writer für Schriftsteller oder Artist für Künstler.

Unter dem Punkt Reiseinformation gibt der Antragsteller eine Kontaktperson in seinem Heimatland an, am besten einen Verwandten oder einen guten Freund. Diese Kontaktdaten dienen für den Notfall und werden streng vertraulich behandelt. Während des USA-Aufenthalts ist als Kontaktadresse die Anschrift des Hotels anzugeben, bei Rundreisen genügen Angaben zu der ersten Anlaufstelle. Auch eine Kontaktperson in den USA kann angegeben werden, falls diese vorhanden ist.

Der letzte Punkt behandelt Fragen hinsichtlich der Anspruchsberechtigung. Hier werden weitere allgemeine persönliche Angaben, von denen die Einreisegenehmigung abhängt, abgefragt.

Im letzten Schritt erfolgen die Überprüfung der Daten und die Zahlung der Verwaltungsgebühr. Durch Anklicken des Buttons Bestätigung und Fortfahren wird der Antrag an die zuständige Behörde gesendet. Wer seine Daten berichtigen möchte, klickt auf den Button Edit. Vor der Zahlung erfolgt eine nochmalige Ausweisung unter Angabe von Ausstellungsland, Passnummer, Familienname und Geburtsdatum. Auch wenn diese Angaben zwar schon zuvor gemacht wurden, sind diese nochmals anzugeben.

Online-Formular auf der ESTA-Homepage ausfüllen

Der Antrag sollte über die ESTA-Homepage https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ gestellt werden. Wer Hilfestellung bei der Antragsstellung benötigt, kann auch Drittanbieter nutzen, die einen beim ESTA-Antrag auf Deutsch unterstützen. In der Regel bekommt der Antragsteller innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht.

Was ist, wenn der ESTA-Antrag nicht bewilligt wird?

Sollte der ESTA-Antrag nicht bewilligt werden, bedeutet dies nicht, dass der Antragsteller nicht in die USA einreisen darf, weil er zum Beispiel ein Sicherheitsrisiko darstellt oder sonstige Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall kann immer noch ein Visum beantragt werden, für das jedoch eine erhebliche Vorlaufzeit zu berücksichtigen ist. Bei Ablehnung des ESTA-Antrages sind lediglich Reisen im Rahmen der VWP-Richtlinien untersagt. Der Status des Antrages kann jederzeit auf der Webseite der United States Custom and Border Proctection (CBP) überprüft werden.

Häufige Fehler

Wer seinen Antrag sorgfältig ausfüllt und sich genügend Zeit nimmt, kann eigentlich keine Fehler machen. Der Antragsprozess sollte jedoch in einem Schritt erfolgen und zwischendurch nicht, aus welchen Gründen auch immer, unterbrochen werden, da die Webseite dann automatisch abbricht und der Antrag erneut auszufüllen ist. Die Fragen sind leicht verständlich, sodass Missverständnisse nicht vorkommen sollten. Dennoch sind Flüchtigkeitsfehler möglich. Der Antragsteller kann in der Zeile verrutschen und falsche Angaben an der falschen Stelle machen. Nummernfolgen wie zum Beispiel die Passnummer, sollten nochmals verglichen werden, um Zahlendreher oder sonstige Fehler zu vermeiden. Wichtig ist eine einheitliche Schreibweise, so werden Umlaute stets ausgeschrieben. Stellt sich nach der Antragsabgabe heraus, dass eine oder mehrere Angaben falsch sind, wird der ESTA-Antrag abgelehnt. Nach 24 Stunden kann jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.

Problematisch wird es, wenn der Antragsteller Frage 8 versehentlich mit „ja“ anstatt mit „nein“ beantwortet hat. Damit gibt er zu, eine kriminelle Vergangenheit zu haben. In diesem Fall kann er jedoch das Traveler Communication Centre unter der Telefonnummer 001/202/325 51 20 kontaktieren. Ältere Fotos im Pass stellen kein Problem dar, Namensänderungen dagegen schon. In diesen Fällen, zum Beispiel nach einer Hochzeit oder Scheidung ist immer ein neuer Pass mit dem aktuellen Nachnamen zu beantragen. Unter dem Link unter https://i94.cbp.dhs.gov/I94/#/history-search lassen sich Einreisen innerhalb der letzten fünf Jahre in die USA nachvollziehen.

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